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Brandenburg: Ab 2024 nur elektronische Akten im Land CDU und Grüne üben Kritik an Digitalagentur

Potsdam - Die Opposition im Landtag hat Kritik am Management der rot-roten Digitaloffensive für Brandenburg geübt, die die Regierung am Dienstag auf den Weg brachte. Kernpunkte sind ein eGovernment-Gesetz und die Gründung einer landeseigenen Digitalagentur.

Potsdam - Die Opposition im Landtag hat Kritik am Management der rot-roten Digitaloffensive für Brandenburg geübt, die die Regierung am Dienstag auf den Weg brachte. Kernpunkte sind ein eGovernment-Gesetz und die Gründung einer landeseigenen Digitalagentur. Der parlamentarische CDU-Geschäftsführer Jan Redmann sagte, es sei das „Dümmste und Teuerste, eine Agentur zu gründen, ohne dass es eine Gesamtstrategie gibt.“ Die soll Ende 2018 fertig sein, während die neue Landes-GmbH (zwei Geschäftsführer, 20 Mitarbeiter, Jahresetat drei Millionen Euro) vorher ihre Arbeit aufnehmen soll. Der Aufwand erscheine „zu Dicke“, sagte Grünen-Fraktionschef Axel Vogel.

Staatskanzleichef Thomas Kralinski verteidigte das Vorgehen. Der Aufbau von tausend Wlan-Hotspots oder der Breitbandausbau erfordere schnelleres Handeln. Da könne man nicht noch ein Jahr Zeit vergehen lassen, sagte er. Die Agentur soll eine Koordinierungsrolle übernehmen und Kommunen beraten.

Mit dem eGovernmentgesetz wiederum sollen elektronische Verwaltungswege eingeführt werden – landesweit, mit einheitlichem Standard. Behörden bis in die kleinste Gemeinde werden verpflichtet, einen elektronischen Zugang anzubieten, sodass Bürger ihre Anliegen und Anträge – etwa für eine Baugenehmigung – auch per E-Mail oder Webbrowser stellen können. Dafür sind Fristen gesetzt. Spätestens 2024 sollen alle Verwaltungsakten im Land elektronisch geführt werden. Es gehe dabei auch um einen„Kulturwandel“ in den Verwaltungen, sagte Kralinski. Noch zwei Jahre Zeit haben Verwaltungen, elektronische Bezahlmöglichkeiten anzubieten. Und standardisierte Leistungsinformationen – also elektronische Formulare – muss es überall in drei Jahren geben, wenn das Gesetz wie geplant in diesem Jahr vom Landtag verabschiedet wird. Das Land stellt dafür die technischen Komponenten und übernimmt die Kosten. Ausgenommen von den Auflagen sind Schulen, Krankenhäuser, Finanzämter und der Verfassungsschutz. Thorsten Metzner

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