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Brandenburg

Jeder vierte Zahnarzt geht in den kommenden fünf bis zehn Jahren in den Ruhestand. Doch der junge Nachwuchs fürchtet die Niederlassung. Fachverbände warnen.

Von Benjamin Lassiwe
Auf der Richterbank im Schwurgerichtssaal im Schwurgerichtssaal im Landgericht Karlsruhe (Baden-Württemberg) liegt am 02.09.2014 ein Richterhammer aus Holz.

Eine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst könne nur abgelehnt werden, wenn der Bewerber persönlich ungeeignet sei – so begründete das Verwaltungsgericht Cottbus seine Entscheidung.

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