8,40 Euro. Das ist der tarifliche Stundenlohn bei den Gebäudereinigern. Foto: p-a/obs
Von Anna Sauerbrey
Mindestlohn und raue Sitten
Gewerkschaften und Betriebsräte kritisieren die Arbeitsbedingungen bei Gebäudereinigern (09.03.10)
Berlin - Die Gebäudereiniger haben dafür lange gestreikt im vergangenen Herbst. Am heutigen Dienstag wird im Bundesanzeiger der neue Tarifvertrag veröffentlicht. Darin enthalten ist der neue Mindestlohn für rund 800 000 Gebäudereiniger bundesweit, rund 36 000 davon in Berlin. 8,40 Euro pro Stunde sieht der Tarifvertrag für Reinigungskräfte vor. „Das ist doch nicht so wenig“, sagt die Geschäftsführerin der Berliner Gebäudereinigungsinnung.
Auch Stephan Schwarz, Handwerkskammerpräsident in Berlin und selbst Reinigungsunternehmer, verweist auf den Mindestlohn, den auch sein Unternehmer, die GRG Services Group, zahlt. Der Unternehmer klagte wie berichtet über die großen Schwierigkeiten, Mitarbeiter für seine Firma zu finden. In Berlin mit Tausenden von Langzeitarbeitslosen, so berichtete Schwarz, habe er unter 130 vom Jobcenter vorgeschlagenen Personen nur eine Frau für sein Unternehmen gewinnen können – für Vollzeitstellen mit einem Stundenlohn von eben jenen 8,40 Euro. Sein Bericht warf aber nicht nur die Frage nach fehlenden Sanktionen gegen Arbeitslose auf, die ein Stellenangebot ablehnen. Erneut stellt sich auch die Frage nach den Arbeitsbedingungen in der Branche und den Ursachen für die hohe Fluktuation unter den Arbeitskräften.
Bei Arbeitnehmervertretern und Gewerkschaften hat die Branche zumindest einen „rauen“ Ruf. Der neue Mindestlohn etwa müsste nach Ansicht der Gewerkschaft IG BAU schon seit dem Tarifabschluss im Herbst gezahlt werden – de facto aber tun das viele Unternehmen, anders als die Schwarz, bislang nicht, wie die Gewerkschaft bereits im Februar mitteilte. Insgesamt ist der Preiskampf in Branche enorm. Allein in Berlin konkurrieren rund 2500 Unternehmen. Und die Firma finden aus Sicht von Arbeitnehmervertretern häufig Lösungen, ihre Preise zu gestalten, die eine hohe Belastung für die Mitarbeiter bedeuten.
„Die Anforderungen an die Mitarbeiter sind in den letzten Jahren gestiegen, wenn man das auf die Quadratmeterleistung umrechnet“, sagt ein Berliner Betriebsrat. „Es gibt Konkurrenten, die bieten Leistungen an, die einfach nicht durchführbar sind. Dann flüchten die Mitarbeiter und werden krank.“ Zwar ist eine Bezahlung pro gereinigtem Quadratmeter oder geputztem Hotelzimmer nicht zulässig. Dennoch werde über Leistungsverabredungen großer Druck auf die Arbeitnehmer ausgeübt, sagen Gewerkschafts- und Arbeitnehmervertreter. Die Verträge sehen außerdem häufig lediglich eine Grundarbeiten vor. Die übrigen Stunden werden flexibel aufgestockt. Auf ein Vollzeitgehalt können sich viele Arbeitnehmer nicht verlassen.
Auch von unlauteren Praktiken bei der Mitarbeitersuche wird in der Branche berichtet. In den ersten Wochen werde die Arbeit als Schulungsmaßnahme eingestuft, die Kosten werden dann weiter vom Arbeitsamt getragen.
Betroffen von diesem Klima ist auch das Hotelgewerbe. Seit Mitte der 90er Jahre, erklärt Guido Zeitler von der Gewerkschaft NGG, stellen viele Hotels ihre Zimmermädchen und Roomboys nicht mehr selbst ein, sondern kaufen die Dienstleistung bei Reinigungsfirmen ein. Zwar habe sich die Situation in dem Gewerbe seit Einführung des Entsendegesetzes, dass für die Reinigungsbranche Mindestlöhne festsetzt, verbessert. Seitdem können auch die Auftraggeber im Fall von Dumpinglöhnen belangt werden, die Hoteliers sind wieder in der Pflicht. Ein sehr rauer Umgang ist dennoch nicht selten“, mein Zeitler.