• 13.03.2010

Erst Spende – dann Operation Bestechlicher Ex-Chefarzt zu Haftstrafe verurteilt

Essen - Das Landgericht Essen hat einen früheren Chefarzt an der Essener Uniklinik zu drei Jahren Haft verurteilt. Der renommierte Transplantationschirurg Christoph B. habe sich der Bestechlichkeit, des Betrugs und der Steuerhinterziehung schuldig gemacht, befand die Strafkammer am Freitag nach Gerichtsangaben. Unter anderem habe der heute 65-Jährige als beamteter Hochschulprofessor von schwer kranken Kassenpatienten eine Geldspende als Gegenleistung für die Behandlung durch ihn persönlich verlangt und erhalten. Die Verteidigung kündigte Revision gegen das Urteil an, dem ein rund sechsmonatiges Verfahren vorausgegangen war.

Die dem Urteil zugrunde liegenden Spendenzahlungen beliefen sich dem Gericht zufolge auf insgesamt 158 000 Euro. Bei diesen sogenannten Spenden auf ein Drittmittelkonto der von B. geleiteten Klinik handelte es sich nach Überzeugung des Gerichts um „Zahlungen für eine rechtswidrige Dienstleistung“, nämlich eine bevorzugte Behandlung von Kassenpatienten. Angaben des Angeklagten, Patienten hätten die Gelder freiwillig und aus Dankbarkeit gespendet, sah das Gericht als widerlegt an, ebenso, dass B. keinen Vorteil von den Spenden gehabt habe.

B. wurde wegen insgesamt 30 Fällen von Bestechlichkeit verurteilt, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Nötigung. In diesen Fällen habe der Chirurg die Behandlung als besonders dringend dargestellt oder erklärt, nur er könne aufgrund seiner Qualifikation die Behandlung vornehmen. Die Folge sei gewesen, dass sich die betroffenen Patienten zu den Geldzahlungen gezwungen gesehen hätten. So setzte B. laut Urteil etwa eine an Leberkrebs erkrankte Patientin mit den Worten unter Druck, sie müsse sich wegen der verlangten „Spende“ über 5000 Euro schnell entscheiden, da ansonsten das freie Bett weg sei. Zugleich wies er sie darauf hin, dass sie die Operation nicht aufschieben könne. Die Frau zahlte daraufhin umgehend. In diesem Fall habe B. „nicht seine Leistung verkauft, sondern das Bett“.AFP/ddp

  • Erschienen am 13.03.2010 auf Seite 36

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