• 11.03.2010

Lebenslange Haft für türkischen Vater

Vater konnte Liebesbeziehung der Tochter nicht verkraften / 15-Jährige mit 68 Messerstichen getötet

Schweinfurt - Weil er seine Tochter getötet hat, muss ein 46 Jahre alter Türke lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Schweinfurt verurteilte ihn am Mittwoch wegen Mordes an der 15 Jahre alten Tochter Büsra. Die Schwurgerichtskammer war überzeugt, dass er das schlafende Mädchen im Juni 2009 mit 68 Messerstichen umgebracht hat. Das Gericht folgte mit dem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe gefordert.

Die Vorsitzende Richterin sagte, für die Tat seien weder religiöse Motive verantwortlich gewesen noch handele es sich um einen klassischen Ehrenmord. „Er hat sie deshalb getötet, weil er es nicht ertragen hat, dass Büsra eine Beziehung zu einem jungen Mann aufnahm“, sagte sie. Das Mädchen habe sich dem Willen des Vaters widersetzt und den Kontakt zu dem jungen Mann nicht abgebrochen. Deshalb sei der Vater „zutiefst gekränkt und in seiner persönlichen Eitelkeit verletzt gewesen“. Mehmet Ö. verfolgte die Urteilsbegründung in gebeugter Haltung, die Augen auf den Boden gerichtet.

Nach Überzeugung der Richterin war das Verhältnis von Büsra zu ihrem Vater bis zur Pubertät gut. Das habe sich mit der Beziehung zu Salih D. geändert, die nicht über nachmittägliche Treffs mit Händchen halten und Küssen hinausgegangen sei. Da habe der Vater Angst bekommen, sie könnte auf den „falschen Weg“ geraten. Als er dann noch einen unausgepackten Koffer sah, habe der Vater befürchtet, Büsra könnte ihn verlassen. Wohl zu diesem Zeitpunkt habe der Vater begonnen, darüber nachzudenken, Büsra zu töten. Der Vater sei bei der Tat auch nicht vermindert steuerungsfähig gewesen. ddp

  • Erschienen am 11.03.2010 auf Seite 28

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