• 19.08.2010

Freispruch erster Klasse für Oberst Klein: Volle Deckung

Oberst Georg Klein ist knapp ein Jahr nach dem verheerenden Bombenangriff am Kundus-Fluss in Afghanistan juristisch voll rehabilitiert worden. Nach der Bundesanwaltschaft stellte nun auch die Bundeswehr die Ermittlungen gegen den Offizier ein, der damals ihr Befehlshaber in der nordafghanischen Provinz war. Das von Klein befohlene Bombardement zweier Tanklastzüge am 4. September 2009, das mehr als 90 Menschen das Leben kostete, schockierte nach seinem Bekanntwerden die deutsche Öffentlichkeit und löste heftigen politischen Streit aus.

Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Klein hatte die Bundesanwaltschaft schon vor vier Monaten eingestellt. Sie kam zu dem Schluss, dass sein Handeln nach den Kriterien des humanitären Kriegsvölkerrechts rechtmäßig war. Die Karlsruher Behörde schloss sich der Einschätzung der Bundesregierung an, wonach es sich in Afghanistan um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt handele. Zivile Opfer bei militärischen Angriffen auf Gegner sind danach nicht zu ahnden, wenn der Befehlshaber in der Überzeugung handelt, dass er die Verhältnismäßigkeit wahrt. Nach der Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen hatte die Bundeswehr selbst Vorermittlungen wegen möglicher Verstöße Kleins gegen das Disziplinarrecht aufgenommen. Dabei wurde geprüft, ob Klein, der inzwischen Chef des Stabes der 13. Panzergrenadierdivision in Leipzig ist, gegen nationale oder internationale Einsatzregeln verstoßen hatte. Das Verteidigungsministerium teilte am Donnerstag mit, Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen hätten „sich nicht ergeben“.

Während die juristische Bewertung nun abgeschlossen ist, muss der Offizier mit der Verantwortung für die Folgen seines Handelns alleine zurechtkommen. Vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss hatte der bekennende Christ im Februar sichtlich bewegt erklärt, wenn er gewusst hätte, dass Kinder vor Ort waren, hätte er den Befehl nicht gegeben. Sein Vorgehen verteidigte er aber als angemessen.

Der Ausschuss soll nach dem Willen der Opposition auch die Kanzlerin befragen. Verteidigungsminister Karl- Theodor zu Guttenberg (CSU) bleibt derweil eine Gegenüberstellung mit dem früheren Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan und Ex-Staatssekretär Peter Wichert erspart. Der Bundesgerichtshof lehnte nun einen entsprechenden Antrag der Opposition ab. Alle drei waren vom Ausschuss einzeln befragt worden und hatten widersprüchliche Aussagen gemacht. Hans Monath

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