• 30.07.2010
  • von Katharina Kühn

Steuerurteil des Bundesverfassungsgerichts: Das Arbeitszimmer lohnt sich wieder

von Katharina Kühn

Klassenarbeiten korrigieren, Matheaufgaben verbessern und Tafelbilder entwerfen ist kein Vergnügen. Kein Privatvergnügen, so empfand ein Hauptschullehrer aus Nordrhein-Westfalen und wollte sein Arbeitszimmer, in dem er täglich zwei Stunden mit genau diesen Tätigkeiten verbrachte, steuerlich absetzen. Das Finanzamt sah das allerdings anders und erkannte die Kosten für das Zimmer nicht an – obwohl die Schule dem Lehrer keinen Arbeitsplatz stellte. Schließlich verbringe er in dem Zimmer nicht den Großteil seiner Arbeit.

Der Fall schaffte es bis zum Bundesverfassungsgericht, das am Donnerstag seine Entscheidung veröffentlichte: Die seit 2007 geltende Regelung, dass private Arbeitszimmer nur absetzbar sind, wenn sie den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildeten, verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Die Gesetzgeber sind nun in der Pflicht, eine rückwirkende Neuregelung zu finden. Laufende Verfahren müssen die Gerichte aussetzen.

Von dem Urteil profitieren etwa 500 000 Lehrer, schätzt die Deutsche Steuer-Gewerkschaft. Auch Arbeitnehmer, die die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie Lehrer, können sich ebenfalls freuen. Die Gewerkschaft verweist hier auf die Arbeitnehmer, die zwei Jobs haben: einen als Angestellten und einen als Selbstständigen. Dies treffe zum Beispiel auf Journalisten, Handelsvertreter oder Wissenschaftler zu, die ihrer zweiten Beschäftigung von ihren Wohnungen aus nachgehen. Dieter Ondracek, Vorsitzender der Steuer-Gewerkschaft, schätzt, dass rund 200 000 weitere Arbeitnehmer die Kriterien erfüllen, um von dem Urteil zu profitieren.

Mit Nachzahlungen können diejenigen rechnen, die einen ihrer Steuerbescheide ab 2007 angefochten haben. Sie bekommen nun automatisch ihr Geld vom Finanzamt wieder. Glück haben auch die Steuerzahler, auf deren Bescheid die Bemerkung steht, die Steuern seien „vorläufig festgesetzt“. Diese wurden ab 2009 erteilt. Nachzügler, die ihre Steuererklärung für die Jahre ab 2007 noch nicht abgegeben haben, können sich ebenfalls freuen, weil sie nun die Erklärung nach dem Urteil abgeben können. Leer gehen die Steuerzahler aus, die ihr Arbeitszimmer nicht angegeben haben.

Der Bund der Steuerzahler begrüßte das Urteil. „Jetzt muss die Politik für ihre Sturheit bezahlen“, sagte dessen Präsident Karl Heinz Däke. Tatsächlich wird das Urteil für den Bund teuer. Die Gewerkschaft geht von 300 bis 350 Millionen Euro weniger Steuereinnahmen pro Jahr aus. Das Bundesfinanzministerium kündigte nach dem Beschluss eine schnelle Neuregelung an (AZ: 2 BvL 13/09). Katharina Kühn

  • Erschienen am 30.07.2010 auf Seite 01

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