Stuttgart - Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker muss sich wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor Gericht verantworten. Wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch mitteilte, wurde die Anklage der Bundesanwaltschaft zugelassen. Die Hauptverhandlung soll voraussichtlich Ende September 2010 in Stuttgart-Stammheim stattfinden. Am 7. April 1977 hatten zwei Mitglieder eines RAF-Mordkommandos dem Dienstwagen des Generalbundesanwalts mit einem Motorrad aufgelauert und Buback und seine zwei Begleiter erschossen. Der Anklage zufolge gibt es allerdings keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Verena Becker selbst auf dem Tatmotorrad saß. Sie soll jedoch maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an der Planung und Vorbereitung des Attentats sowie der Verbreitung der Bekennerschreiben mitgewirkt haben.
Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, zeigte sich „außerordentlich erleichtert“ über die Zulassung der Mordanklage gegen Becker. „Es kommt darauf an, dass die Wahrheit ans Licht kommt“, sagte Buback. PNN
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