Eine perfekte Pizza-Bestellung beginnt mit einer gut gemachten Pizza. Neben der Qualität des Essens zählt aber auch Service, auch bei Pizza-Lieferdiensten. Foto: M. Thomas
Rechte und Pflichten der Kunden von Online-Lieferdiensten
Fast jeder von uns nutzt hin und wieder die Vorteile von Lieferdiensten. Vor allem Essensbestellungen – wie Pizza oder China-Food – erfreuen sich unter Verbrauchern großer Beliebtheit. Doch was tun, wenn der Service nicht stimmt? Fachleute der Plattform für Online-Essensbestellungen Lieferando zählen Rechte und Pflichten der Kunden von Lieferservice- Diensten auf.
Eine verzögerte Anlieferung der Ware kann schon aufgrund der Verkehrslage oder anderen Widrigkeiten eintreten. Hat man nicht explizit eine Uhrzeit – inklusive einer angemessenen Kulanz – vereinbart, gibt es auch bei längeren Wartezeiten keinen Mangel und der Preis kann nicht gemindert werden. Da sich allerdings jeder Lieferdienst glückliche Kunden wünscht, wird in den meisten Fällen trotz allem ein Nachlass gewährt. Eine rechtliche Pflicht stellt dies jedoch nicht dar, auch gibt es keine konkreten Zeitangaben, bis wann eine Lieferung beim Kunden sein muss.
Die Bestellung sollte noch in Anwesenheit des Lieferanten kontrolliert werden. Stellt man nämlich fest, dass ein falsches Essen geliefert wurde, wird es schwierig, wenn der Lieferdienstmitarbeiter bereits wieder weg ist. In diesem Fall muss der Besteller nämlich beweisen, dass die Lieferung unvollständig, mangelhaft oder falsch ist. Ohne einen Zeugen im Nachhinein ist die Beweisführung umso schwieriger. Zudem kann man dem Mitarbeiter gleich direkt den Mangel melden und eine neue Lieferung fordern oder das Geld zurückverlangen.
Apropos Geld: Muss der Lieferant immer Wechselgeld dabeihaben oder ist es an dem Besteller, den passenden Betrag parat zu haben? Generell, so die rechtliche Lage, ist der Käufer nach der Lieferung der Ware in einer Bringschuld und muss den konkreten Betrag der Ware zahlen können. Kann er das nicht, hat der Verkäufer theoretisch sogar das Recht, die Übergabe der Lieferung zu verweigern. Das passiert indes in den wenigsten Fällen. Zudem gibt es bei den meisten Lieferdiensten auch mittlerweile die Möglichkeit, mit einer Kredit- oder EC-Karte vorab bei der Internet-Bestellung oder bei der Übergabe des Essens beim Lieferanten zu zahlen.
Allerdings sollte die Rechnung mitunter genauer studiert werden. Hin und wieder schlagen nämlich einige Bestelldienste Extrakosten auf den Preis – so gab es schon Fälle, bei denen ein so genannter Treppenzuschlag verlangt wurde, wenn in höhere Etagen ohne Aufzug geliefert werden musste. Diese Extrakosten sind grundsätzlich nicht verboten, sagen Fachleute. Sie sind aber nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt sind. Mit einer Bestellung willigt der Kunde in diese ein und muss demnach auch die angekündigten Kosten und möglichen Extra-Zuschläge tragen. PNN
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