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Quorum erreicht: Bewohner der Wichgrafstraße übergeben Petition

Bewohner der Babelsberger Wichgrafstraße 11 haben Oberbürgermeister Mike Schubert die Petition zum Erhalt ihres Hauses übergeben. Die Stadt soll prüfen, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausüben kann.

Von Valerie Barsig

Potsdam - Im Fall der Babelsberger Wichgrafstraße 11 hat Oberbürgermeister Mike Schubert am Donnerstagnachmittag eine Petition der Bewohner des Hauses entgegengenommen. Mehr als 2000 Potsdamer haben unterschrieben, das Quorum lag bei 1600. In der Petition fordern die Bewohner des Hauses die Stadt auf, ihr Vorkaufsrecht für das Haus, das im Sanierungsgebiet Babelsberg liegt, zu prüfen.

Haus soll zum Höchstgebot verkauft werden

Wie berichtet hat der Eigentümer der Wichgrafstraße 11 einen Verkauf des Hauses beschlossen. Zunächst hatte er den Bewohnern angeboten, das Haus zu kaufen, sich dann aber umentschieden. Nun möchte er nach Angaben der Mieter das Haus an zwei Investoren verkaufen, die 4,2 Millionen Euro bezahlen wollen. Die Bewohner fürchten nun eine Sanierung und steigende Mieten.

Petition soll ein Zeichen sein

Sobald ein Kaufvertrag für das Haus vorliegt, kann die Stadt ihr Vorkaufsrecht prüfen, das im Sanierungsgebeit Babelsberg gelten könnte. Allerdings ist dies rechtlich schwierig: Bislang hat die Stadt ihr Recht in Babelsberg noch keinmal ausgeübt. Möglich ist dies auch nur dann, wenn Flächen oder Häuser für kommunale Infrastruktureinrichtungen benötigt werden – also zum Beispiel Schulen oder Kitas. Die Mieter der Wichgrafstraße argumentieren mit dem wohnungspolitischen Konzept der Stadt, in dem steht, dass Immobilien an sozialverantwortliche Neubesitzer verkauft werden sollen. Außerdem verweisen sie auf die Erhaltungssatzung für Babelsberg, in der festgeschrieben ist, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu schützen.

Laut einer Erklärung der Wichgrafstraßen-Bewohner verspreche man sich von der Prüfung der Stadt einerseits die Klärung, ob die Satzung für ihr Haus gilt. Andererseits "sollte eine Prüfung auch darauf abzielen, grundsätzlich zu klären, ob die Erhaltungssatzung ihren Zweck erfüllen kann", heißt es. Die Stadt könne mit der Prüfung einen wohnungspolitischen Wandel schaffen, so die Bewohner.

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