Fiskalpakt und Stabilitätsmechanismus sind nicht nur föderale Angelegenheiten der EU – auch Bund und Länder in Deutschland haben daran zu kauen. Vor allem die Länder. Denn sie fürchten, dass ihre Haushaltsautonomie durch die europäischen Beschlüsse nochmals eingeschränkt werden könnte. Die ist durch die nationale Schuldenbremse im Grundgesetz ohnehin geringer geworden – mit Zustimmung der Länder natürlich. Eine weitere Einengung ihres finanziellen Spielraums wollen sie aber verhindern. Sie sehen daher noch erheblichen innerstaatlichen Klärungsbedarf. Der Bundesrat forderte am Freitag konkret, dass durch den Fiskalpakt keine zusätzlichen Anforderungen zur Begrenzung der Neuverschuldung begründet werden. Will heißen: Die EU-Regelungen dürfen nicht dazu führen, dass die Neuverschuldung schneller abgebaut werden muss. Mehrere Länder, darunter vor allem Berlin, sind durch die Vorgaben des deutschen Stabilitätsrats (des Aufsichtsgremiums der Schuldenbremse) nämlich zu erheblichen Sparmaßnahmen gezwungen – mehr soll nicht sein. Im Fall des Stabilitätsmechanismus weist der Bundesrat zudem darauf hin, dass die Länder an den zukünftigen Kosten nicht beteiligt sein wollen. Durch den Bund eingegangene Zahlungsverpflichtungen müssten allein den Bundeshaushalt treffen. In den Eckpunkten zur Umsetzung der EU-Verträge ist vorgesehen, ab 2014 zusätzlich Obergrenzen der Neuverschuldung festzulegen.afk
Potsdam bekommt doch noch eine Kunsthalle: Hasso Plattner will zusammen mit dem Investor Lelbach den Palast Barberini wieder aufbauen und dort anschließend seine Sammlung von DDR-Kunst ausstellen. Eine gute Idee?