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Der Angeklagte (l) wartet mit seinem Anwalt Mario Schink (2.v.l.) Anfang Dezember vor Gericht.

© Bernd Settnik/dpa

Urteil gesprochen: Feuerwehrleute auf A2 bei Unfall getötet: Lkw-Fahrer muss ins Gefängnis

Im Herbst 2017 kamen zwei Feuerwehrleute auf der A2 ums Leben. Ein Lkw-Fahrer war ungebremst in eine Unfallstelle gerast. Dafür muss er jetzt ins Gefängnis. Ein "mildes Urteil", sagte ein Feuerwehrmann.

Brandenburg an der Havel -  Der Lkw-Fahrer, der am 5. September 2017 ungebremst in eine Unfallstelle auf der A2 gerast ist und den Tod zweier Feuerwehrmänner verschuldete, muss ins Gefängnis.

Am Amtsgericht Brandenburg an der Havel wurde am Donnerstag das Urteil gesprochen: Der 57-Jährige muss für zwei Jahre und 6 Monate in Haft.

Mit dem Urteil habe das Gericht eine sehr hohe Strafe ohne Bewährung verhängt, sagte die Richterin Susanne Götsche. Die Verteidigung hatte dafür plädiert, unter einer Strafe von zwei Jahren zu bleiben und diese zur Bewährung auszusetzen.

Aus seiner Sicht sei das Urteil milde, sagte der frühere Wehrführer von Kloster Lehnin, Klaus Schulz, der den Prozess als Beobachter verfolgte. An der Situation auf den Straßen ändere das Urteil nichts. Bereits beim Prozessauftakt hatte er darauf hingewiesen, wie gefährlich Einsätze auf den Autobahnen geworden seien. Der zunehmende Lkw-Verkehr, Drängler und Raser erschwerten den Helfern ihre Arbeit. Tatsächlich nimmt die Zahl der Lkw-Unfälle in Brandenburg zu: Im Vorjahr gab es 14 164 Lkw-Unfälle auf Brandenburgs Straßen. Das ist ein Anstieg um 11,4 Prozent. 1421 Menschen wurden verletzt, 39 getötet – unter ihnen die beiden Feuerwehrleute.

Emotionaler Prozesstag

Vor der Urteilsverkündung schilderten Angehörige ihr Leid.

Sie kann nicht mehr gut geschlafen, kaum noch essen. Seit dem 5. September 2017 sagt Ramona R. vor dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel, sei nichts mehr normal. "Unser Leben ist total aus den Fugen geraten", sagt die 45-Jährige und kämpft mit den Tränen. Die Krankenschwester aus Kloster Lehnin ist die Mutter eines der beiden Feuerwehrmänner, die bei dem tragischen Unfall vergangenen Herbst auf der A2 ums Leben gekommen sind. Weil ein Lkw-Fahrer laut Anklage aus Übermüdung ungebremst in eine Unfallstelle raste, an der die Helfer der freiwilligen Feuerwehr aus Kloster Lehnin im Einsatz waren, um zu helfen. Ramona R. ist wie andere Angehörige Nebenklägerin im Prozess, der an diesem Donnerstag zu Ende ging.

Das Mutter-Gefühl von Ramona R. wurde zur Gewissheit

Am Morgen nach dem Unfall war Ramona R. gerade im Dienst, hörte im Radio von dem schlimmen Crash auf der Autobahn mit zwei toten Feuerwehrleuten.  Ihr Gedanke: "Lieber Gott, lass es nicht Philipp sein." Aber als Mutter, sagt sie, habe man so ein Gefühl. Sie habe irgendwie geahnt, gespürt, dass ihr damals 23 Jahre alter Sohn unter den Opfer ist. Sie sei zum Feuerwehrhaus nach Kloster Lehnin gefahren, dort seien ihr Kameraden ihres Sohnes entgegengekommen. "Da wusste ich, dass es Philipp war." Sie und ihr Mann funktionierten nur noch, für die inzwischen 17 Jahre alte Tochter. Eine Klassenfahrt für Philipps jüngere Schwester hätten sie gestrichen - "aus Angst, noch ein Kind zu verlieren". Das Enkelkind, Philipps Tochter, wächst als Halbwaise auf. Das Mädchen ist heute ein Jahr und elf Monate alt.

Auch der zweite getötete Feuerwehrmann Sebastian K. (38) hatte Kinder. Eines ist heute eineinhalb. Das zweite hat seinen Vater nie gesehen. Als der Helfer beim Einsatz getötet wurde, war seine Frau gerade schwanger. Auch die Hinterbliebenen von Sebastian K. hätten Mühe, wieder ein normales Leben zu führen, erklären ihre Anwälte vor Gericht, litten unter den psychischen Folgen des Verlusts eines geliebten Menschen.

Nach dem Prozessauftakt hatte sich der Angeklagte erneut etwas zuschulden kommen lassen

Dem angeklagten Lkw-Fahrer Stefan M. aus Berlin drohte eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren. Das Amtsgericht kann keine höhere Strafe verhängen, auch wenn im Strafgesetzbuch für fahrlässige Tötung eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft oder eine Geldstrafe möglich ist. Beim zweiten Prozesstag nahm er die Schuld für den Unfall auf sich - nachdem er sich beim Auftakt vergangenen Woche erneut etwas zu schulden kommen ließ. Er war mit dem Auto vom Hof des Amtsgerichts gefahren, obwohl er nach dem tödlichen Unglück seinen Führerschein abgeben musste. Am Donnerstag wurde im Gerichtssaal ein Handyvideo gezeigt, das den Angeklagten hinter dem Steuer zeigt. Der Potsdamer Staatsanwalt Peter Petersen erhob Nachtragsanklage gegen den 57-Jährigen wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Sie wurde der Hauptverhandlung hinzugezogen.

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Gesamtstrafe von drei Jahren und sieben Monaten Haft wegen des Unfall und des unerlaubten Fahrens. Außerdem wurde Haftbefehl beantragt.

Was am 5. September 2017 passiert sei, sei "erschütternd und berührend", so Peter Petersen. Zwei Menschen hätten ihr Leben verloren, die ihre Freizeit genutzt hätten, um anderen zu helfen. Dafür gelte den beiden Getöteten posthum und allen Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr großer Dank, so Petersen. Die Unfallstelle sei, wie Zeugen vor Gericht bestätigten, hervorragend sichtbar. Von einem "Blaulichtmeer" und hellen Scheinwerfern, mehrere hundert Meter weit zu sehen, sprachen Feuerwehrleute und ein anderer Lkw-Fahrer, der zu der Nachtzeit auf der A2 unterwegs gewesen war. "Das hätte auch der Angeklagte merken müssen, aber er hat es nicht gemerkt", so Petersen. Er sei hinter dem Steuer eingeschlafen und mit 89 km/h in die Unfallstelle gerast. "Man denkt eigentlich an ein Selbstmordunternehmen", so der Staatsanwalt. Ihm sei klar, dass Lkw-Fahrer unter Druck stünden. Aber wenn man merke, dass man nicht mehr weiterfahren könne, müsse man eben stoppen.

In der letzten Sekunde seines Lebens rettete Philipp R. seinen Kollegen

Philipp R. sei völlig von dem Aufprall des Lkw auf das Einsatzfahrzeug überrascht worden, habe nicht mehr reagieren können. Sebastian K. habe in der letzten Sekunde seines Lebens völlig selbstlos gehandelt: Er habe den neben ihm stehenden Feuerwehrmann von dem umkippenden Einsatzfahrzeug weggeschubst. Dadurch habe dieser schwer verletzt überlebt.

Sebastian K.  habe posthum eine staatliche Ehrung als Lebensretter verdient, regte Petersen an – damit die Kinder irgendwann erfahren, was ihr Vater geleistet habe. Das Leid der Hinterbliebenen sei aber auch durch den Richterspruch nicht wirklich zu lindern. "Da sind zwei Familien aus dem Nichts eigentlich zerstört worden."

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