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Die rigide Weigerung der Landesregierung, den Fehlbescheid eines Finanzamtes wiedergutzumachen, kann Brandenburg am Ende über einhundert Millionen Euro kosten.
Potsdam - Der vom bayerischen Unternehmer und früheren VW-Manager Peter Niedner gegen das Land angestrengte Schadenersatzprozess, in dem das Oberlandesgericht (OLG) Mitte August ein Urteil verkünden will, wird zum immer dramatischeren Millionen-Poker. Die Staatskanzlei von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) und das Finanzministerium haben nach PNN-Informationen jetzt erneut einen Vorstoß abgelehnt, wenigstens eine gütliche Einigung mit Niedner auszuloten – um das Risiko und den drohenden Maximalschaden für die Landeskasse zu begrenzen. Einen entsprechenden Vorstoß hatte Grünen-Fraktionschef Axel Vogel bei Platzeck gemacht, nachdem in der Vergangenheit bereits das OLG und auch der Petitionsausschuss des Landtages eine Mediation befürwortet hatten. Doch Vogel blitzte ab, das Land will die „Ergebnisse der laufenden gerichtlichen Verfahren“ abwarten.
Nun hängt alles von den OLG–Richtern ab. Der 87-jährige Niedner, aber auch die Regierung fahren schwere Geschütze auf. So beziffert eine aktuelle Expertise der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton im Auftrag Niedners den Unternehmenswert der Deuba Großräschen GmbH für Ende 1994, kurz vor deren Aus auf „rd. 83,1 Millionen Euro“, wie es darin heißt. Bei ungünstigeren Szenarien kommt die 33-seitige „rechnerische Ableitung des Unternehmenswertes“ auf 66 Millionen Euro, bei besseren auf 90,5 Millionen Euro. Mit Zinsen summiert sich Niedners Forderung mittlerweile, wie PNN bereits berichteten, auf über einhundert Millionen Euro. Das Land, das anwaltlich vom früheren Staatskanzleichef Oskar Lafontaines und saarländischen Ex-Wirtschaftsminister Reinhold Kopp vertreten wird, hat laut Staatskanzlei „ein Gegengutachten“ in Auftrag gegeben. Bei wem, will das Finanzministerium auf PNN-Anfrage unter Verweis auf die Verhandlungsposition nicht preisgeben. „Es ist klar, dass wir eine Stellungnahme abgeben“, sagte Sprecherin Ingrid Mattern. Die Stoßrichtung hatte Anwalt Kopp aber bereits Anfang 2012 am Rande der OLG-Verhandlung angedeutet, als er behauptete, dass die Niedner-Firma nie in der Lage gewesen wäre, das Projekt zu stemmen.
Diese Argumentation steht allerdings im Widerspruch dazu, dass das Wirtschaftsministerium und der Landesförderausschuss Anfang der 90er Jahre nach intensiver Prüfung des 89-Millionen-Projekt bereits 26 Millionen Euro Fördermittel bewilligt hatten, die man dann infolge des Konfliktes mit dem Finanzamt aber nicht auszahlte. Nach Darstellung Niedners sprangen in der Folge Kunden und Banken ab. Der größte Staatshaftungsfall in der Landesgeschichte liegt seit 2011 wieder beim Oberlandesgericht, nachdem der Bundesgerichtshof ein früheres OLG-Urteil – es hatte Schadenersatzansprüche wegen Verjährung abgelehnt – kassiert hatte. Diesmal hat das OLG bereits klargestellt, dass das Finanzamt Calau im Umgang mit Niedner, der in Großräschen eine Baustofffabrik bauen wollte, gegen EU-Recht verstieß. Das OLG verlangt von Niedner aber neben dem Unternehmenswert konkrete, detaillierte Nachweise, dass der Behördenfehler „kausal“ für das Scheitern der Fabrik verantwortlich war.
Egal wie das OLG urteilt: Es sieht so aus, dass das Verfahren wieder vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe landen wird. In einem anderen Fall, nämlich bei der Bodenreform-Affäre, hatten die Bundesrichter die willkürliche Behördenpraxis des Landes als „sittenwidrig“ gerügt. Für Niedner ist seit Längerem klar, dass das Land auf eine „biologische Lösung“ setzt.
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