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Urteil: Kopftuch ab – Gericht billigt Stuttgarter Schulgesetz

Eine zum Islam konvertierte Lehrerin aus Stuttgart darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim nicht mit Kopftuch unterrichten.

Die Lehrerin verstoße gegen ihre Dienstpflicht, „wenn sie in der Schule erkennbar aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung trägt“, begründete das Gericht am Dienstag das jüngste Urteil im Kopftuchstreit. Die Richter hoben eine anderslautende Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts auf, das auf eine Ungleichbehandlung gegenüber Lehrerinnen mit Nonnenhabit an staatlichen Schulen verwiesen hatte.

Seit 1995 trägt die 58-jährige Lehrerin im Unterricht ein Kopftuch. Das Schulamt hatte sie 2004 angewiesen, es bei der Arbeit abzulegen. Grundlage für die Weisung bildete das im selben Jahr verabschiedete Schulgesetz, wonach Lehrer in der Schule keine religiösen Bekundungen abgeben dürfen, die die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern gefährden oder den Schulfrieden stören. In dem Gesetz steht auch, dass die Darstellung christlicher und abendländischer Traditionswerte dem Bildungsauftrag nicht widerspricht – damit sollte sichergestellt werden, dass christliche Lehrerinnen ihr Habit weitertragen dürfen.

Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Unterscheidung jetzt mitgetragen. Dass die muslimische Lehrerin jahrelang unbeanstandet von Eltern und Schülern mit Kopftuch unterrichtet hatte, spiele dagegen keine Rolle. Das Schulgesetz sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Auf eine Ungleichbehandlung gegenüber an staatlichen Schulen in Baden-Württemberg lehrenden Nonnen könne sich die Klägerin nicht berufen. Dies erklärten die Richter jedoch noch nicht näher, sondern verwiesen auf die schriftlichen Urteilsgründe.

Der baden-württembergische Kultusminister Helmut Rau (CDU) begrüßte das Urteil, „das unsere Rechtsposition bestätigt“. Knut Schnabel, Rechtsanwalt der Klägerin, zeigte sich hingegen „enttäuscht“. Man werde jetzt die ausführliche Urteilsbegründung abwarten, um das weitere Vorgehen zu planen – denkbar sei, gegen das Urteil mit einer Beschwerde vorzugehen oder vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Solange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, will die Lehrerin weiter mit Kopftuch unterrichten. Tobias Fleischmann

Tobias Fleischmann

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